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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - L 12 SO 222/14   

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https://dejure.org/2018,4160
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - L 12 SO 222/14 (https://dejure.org/2018,4160)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.02.2018 - L 12 SO 222/14 (https://dejure.org/2018,4160)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - L 12 SO 222/14 (https://dejure.org/2018,4160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung geleisteter Zahlungen nach dem SGB XII wegen Geltendmachung eigener örtlicher Unzuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 105 ; SGB XII § 98 Abs. 5
    Erstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern wegen Erbringung von Leistungen aufgrund eigener Unzuständigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 6/15 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - L 12 SO 222/14
    Soweit das BSG in seiner Entscheidung vom 30.06.2016, B 8 SO 6/15 R, Voraussetzungen für das ambulant betreute Wohnen aufgestellt habe, so überzeugten diese nicht.

    Nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 30.06.2016, B 8 SO 6/15 R, der der Senat folgt, sind die Voraussetzungen für das Vorliegen einer ambulant betreuten Wohnform geklärt.

    Im Übrigen hat das BSG in seiner Entscheidung vom 30.06.2016, B 8 SO 6/15 R, ausgeführt, dass möglicherweise nicht jede Leistung nach dem Siebten Kapitel dazu führt, dass von einer Leistung in Form des ambulant betreuten Wohnens auszugehen ist.

    Nach der Entscheidung des BSG vom 30.06.2016, B 8 SO 6/15 R, ist die Rechtslage geklärt.

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - L 12 SO 222/14
    Der Gesetzgeber versteht vielmehr im Rahmen einer funktionsdifferenten Auslegung auch Leistungen der Hilfe zur Pflege normativ als ambulante Betreuung i. S. des § 98 Abs. 5 SGB XII, hat dabei also ein weites Begriffsverständnis zugrunde gelegt; auf die für die Leistungsansprüche erforderliche Unterscheidung zwischen Eingliederungshilfe und Pflegehilfe kann es deshalb nicht ankommen (so noch: BSG Urteil vom 25.08.2011, B 8 SO 7/10 R), weil ansonsten § 98 Abs. 5 SGB XII für Leistungen der Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel des SGB XII) bedeutungslos wäre: Ihr Ziel ist immer die pflegerische Unterstützung, nicht die Eingliederung bzw. Teilhabe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2022 - L 12 SO 210/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege in einer ambulant betreuten Wohnform

    Der Gesetzgeber versteht vielmehr im Rahmen einer funktionsdifferenten Auslegung auch Leistungen der Hilfe zur Pflege normativ als ambulante Betreuung i. S. des § 98 Abs. 5 SGB XII, hat dabei also ein weites Begriffsverständnis zugrunde gelegt; auf die für die Leistungsansprüche erforderliche Unterscheidung zwischen Eingliederungshilfe und Pflegehilfe kann es deshalb nicht ankommen (so noch: BSG Urteil vom 25.08.2011, B 8 SO 7/10 R, juris), weil ansonsten § 98 Abs. 5 SGB XII für Leistungen der Hilfe zur Pflege bedeutungslos wäre: Ihr Ziel ist, wie dargelegt, immer die pflegerische Unterstützung, nicht die Eingliederung bzw. Teilhabe (BSG Urteil vom 30.06.2016, B 8 SO 6/15 R, Rn. 13 f., juris; Urteil des Senates vom 21.02.2018, L 12 SO 222/14, Rn. 25, juris).
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